Seniorenbetreuung Erding
Unser Angebot
Stundenweise Betreuung und Begleitung bei Ihnen zuhause, sowie Beratungseinsatz nach § 37.3
Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin!
0172-8565688
Unser Wirkungskreis
Wir haben unseren Firmensitz in der oberbayerischen Stadt Erding und sind von hier aus im Umkreis von ca. 30 Kilometern für Sie unterwegs.
Unsere Geschichte
Jeder fängt mal klein an - so wie wir. Aus gelegentlicher Nachbarschaftshilfe ist inzwischen eine echte Herzensangelegenheit geworden.
Den Lebensabend in den eigenen 4 Wänden verbringen...
... diesen Wunsch haben wohl die meisten von uns, wenn sie langsam älter werden.
Wenn allerdings zum Alter kognitive (z.B. Demenz) oder körperliche Erkrankungen dazukommen, wird es häufig schwierig, die Herausforderungen des Alltags zu bewältigen und weiterhin ein erfülltes Leben zu führen.
Als ausgebildete Betreuungskräfte nach § 43b, 53c SGB XI haben wir uns auf die Unterstützung von Senioren und hier vor allem von Demenzkranken spezialisiert.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen für uns Herzlichkeit, Einfühlungsvermögen, Geduld, Respekt und ein würdevoller Umgang auf Augenhöhe.
Unser Angebot für Sie:
Wir bieten eine zuverlässige, individuelle, stundenweise Betreuung und Alltagshilfe in Ihren eigenen vier Wänden. Unsere Betreuungsleistungen richten sich an Senioren und deren Angehörige, die Unterstützung und Entlastung suchen.
Das Ziel unserer Seniorenbetreuung ist es, die Lebensqualität unserer Kunden zu verbessern und deren Selbständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
Unser ambulanter Betreuungsservice ist eine Alternative zu Pflegeheimen und eine Ergänzung zum ambulanten Pflegedienst und wird in den meisten Fällen von den Kassen bezahlt.
Unser Betreuungsangebot kann über das Pflegegeld, den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Voraussetzung dafür ist ein bestehender Pflegegrad.
Ab dem Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat zu.
Ab Pflegegrad 2 können Sie unsere Betreuungsleistungen auch über die Verhinderungspflege durch die Pflegekasse bezahlen lassen.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro. Pflegebedürftige können den kalenderjährlichen Gesamtleistungsbetrag für beide Pflegeformen flexibel einsetzen
Zusätzlich gibt es in Bayern ab Pflegegrad 2 noch das Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro jährlich, ab 2026 pro Jahr 500 Euro.
Lassen Sie sich dazu gerne von uns unverbindlich beraten.